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Geschichte des Sozialverbandes      

 

Schon im Jahre 1917, als der Sozialverband Deutschland zunächst als Bund der Kriegsteilnehmer und Kriegsbeschädigten in Berlin gegründet wurde, verstand er sich als ein demokratischer und fortschrittlich-sozialer Interessenverband. Die Gründung eines Kriegsopferverbandes war die Reaktion darauf, daß erstmals in einem Krieg die Kriegsbeschädigung mit ihren negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die Betroffenen zum millionenfachen Massenschicksal wurde.

Nach 5 Jahren hatten sich 830.000 Mitglieder im Verband organisiert, die nicht nur für eine umfassende Versorgung der Opfer des 1. Weltkrieges, sondern insgesamt für den Aufbau einer sozialen und solidarischen Gesetzgebung eintraten und eine Politik für den Frieden forderten. Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten war ein Eigenleben des Verbandes nicht mehr möglich. Um der vollständigen Überführung in eine NS-Organisation zuvorzukommen, löste sich der Verband im April 1933 auf. Viele Reichsbund-Funktionäre waren bereits der Verfolgung ausgesetzt.

Wiederaufbau nach dem Krieg

Erst im November 1946, nachdem die Vorbehalte der Besatzungsmächte gegen Kriegsopferorganisationen ausgeräumt waren, wurde der Sozialverband Reichsbund in Hamburg neu ins Leben gerufen, und die sozialpolitische Arbeit konnte wieder aufgenommen werden. Aus erfolgreicher Tradition und aus Gründen der Identifikation wurde der Name Reichsbund beibehalten.

Im Jahre 1964 wurde die Bundesgeschäftsstelle von Hamburg nach Bonn verlegt. Ein Verbindungsbüro war schon 1949 eröffnet worden. Bereits zu Beginn des Jahres 1990, noch vor der Vereinigung der beiden deutschen Staaten, wurde im Gebiet der fünf neuen Bundesländer der Wiederaufbau des Sozialverbandes Reichsbund eingeleitet, der nach Kriegsende in der ehemaligen DDR nicht zugelassen war.

Von den heute insgesamt 500.000 Mitgliedern sind in den fünf ostdeutschen Landesverbänden schon ca. 50.000 Mitglieder organisiert.

Der Bundesvorstand ist seit 1993 auch in der Hauptstadt Berlin mit einem Verbindungsbüro vertreten.

Der Verband wird zum 01.07.2000 seinen Sitz nach Berlin verlegen.

 

 

Stationen erfolgreichen Wirkens

1918Durchsetzung der Mitarbeit des Reichsbundes im Reichsausschuß für Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge.
1918-1920Mitwirkung bei den Gesetzgebungsvorarbeiten für ein Reichsversorgungsgesetz, welches am 12. Mai 1920 verabschiedet wird.
1919-1923Mitwirkung bei der Schaffung des Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter in der Fassung vom 12. Januar 1923 (Durchsetzung des Kündigungsverbotes für Schwerbeschädigte).
1920-1929Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Reichsversorgungsgesetzes.
1949-1950Der Sozialverband Reichsbund legt dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges vor. Am 1. Oktober 1950 tritt das Bundesversorgungsgesetz in Kraft.
1950-1957Die Forderungen des Sozialverbandes Reichsbund nach Angleichung der Renten aus der Sozialversicherung an das veränderte Lohn- und Preisgefüge werden in wesentlichen Teilen mit dem Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetz vom 1. Januar 1957 erfüllt.
1950-1969Der Sozialverband Reichsbund erreicht in sechs Novellen und drei Neuordnungsgesetzen zum Bundesversorgungsgesetz Leistungsverbesserungen für Kriegsopfer.
1953Der Sozialverband Reichsbund wirkt bei der Durchsetzung des Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter vom 16. Juni 1953 mit und erreicht die Einführung einer Ausgleichsabgabe für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz.
1962Der Sozialverband Reichsbund erreicht die Abkehr von der diskriminierenden Armenfürsorge und die Zusammenfassung des zersplitterten öffentlichen Fürsorgerechts durch die Schaffung des Bundessozialhilfegesetzes vom 1. Juni 1962.
1964-1965Der Sozialverband Reichsbund erreicht die Beseitigung von unbilligen Härten in der Rentenversicherung durch die sogenannte Härtenovelle vom 2. April 1965.
1970Ein entscheidender Durchbruch in der Kriegsopferversorgung wird mit der Dynamisierung der Versorgungsleistungen durch das 1. Anpassungsgesetz-Kriegsopferversorgung vom 26. Januar 1970 vollzogen.
1970-1974Auf Initiative des Sozialverbandes Reichsbund werden die Rehabilitationsleistungen im Rehabilitationsangleichungsgesetz vom 7. August 1974 koordiniert.
1970-1980Mitwirkung in der Sachverständigenkommission für ein Sozialgesetzbuch, die die Aufgabe hatte, die Leistungsvoraussetzungen und Leistungen des zersplitterten Sozialrechts zu harmonisieren.
1974Einen seiner größten sozialpolitischen Erfolge erreicht der Sozialverband Reichsbund mit dem am 25. Januar 1974 verabschiedeten Schwerbehindertengesetz, in dessen Schutz alle Behinderten, unabhängig von der Ursache der Behinderung, einbezogen werden ( Verwirklichung des Finalitätsprinzips ).
1975Der Forderung des Sozialverbandes Reichsbund nach Einbeziehung der in Werkstätten und Heimen beschäftigten Behinderten wird durch das Gesetz über die Sozialversicherung Behinderter vom 7. Mai 1975 Rechnung getragen.
1978Auf Initiative des Sozialverbandes Reichsbund wird eine flexible Altersgrenze für Schwerbehinderte eingeführt, nach der dieser Personenkreis bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres Altersruhegeld beziehen kann.
1982-1993Der Sozialverband Reichsbund kämpft gegen den Sozialabbau im Rahmen der Haushaltsgesetze, der Strukturgesetze in der Krankenversicherung und Rentenversicherung und kann in Teilbereichen weitergehende Leistungsverschlechterungen verhindern.
1987Der Sozialverband Reichsbund erreicht die stufenweise Anerkennung von Kindererziehungszeiten auch für die vor 1921 geborenen Mütter durch das Kindererziehungsleistungsgesetz vom 1. Oktober 1987.
1989-1990Der Sozialverband Reichsbund erreicht strukturelle Verbesserungen für die Kriegsopfer durch das KOV-Strukturgesetz 1990.
1991Die Übertragung des Bundesversorgungsgesetzes auf die neuen Bundesländer zum 1. Januar 1991 ist maßgeblich auf den Einsatz des Sozialverbandes Reichsbund zurückzuführen.
1991-1992In gleichlautenden Entschließungen sprechen sich Bundestag und Bundesrat für eine Verbesserung der sozialen Sicherung der Frauen aus; das Bundesverfassungsgericht verpflichtet den Gesetzgeber, dem Lebenssachverhalt Kindererziehung künftig in weitergehendem Maße als bisher Rechnung zu tragen. Diese politischen Festlegungen auf eine verbesserte Alterssicherung der Frauen sind nicht zuletzt auf die ständigen Mahnungen des Sozialverbandes Reichsbund und verschiedene Musterprozesse zurückzuführen.
1992Mit der Erhöhung des Bundeszuschusses und der erweiterten Anrechnung von Kindererziehungszeiten durch das Rentenreformgesetz 1992 werden wichtige langjährige Forderungen des Sozialverbandes Reichsbund durchgesetzt.
1994Die Verabschiedung des Pflege-Versicherungsgesetzes (SGB XI) ist letztlich auch ein Erfolg der ständigen Bemühungen des Sozialverbandes Reichsbund zur Verbesserung der sozialen Sicherheit bei Pflegebedürftigkeit. Die Aufnahme des Benachteiligungsverbots für behinderte Menschen in das Grundgesetz kann als großer Erfolg aller Behindertenverbände und natürlich des Sozialverbandes Reichsbund gelten. Die Forderungen des Sozialverbandes Reichsbund für eine barrierefreie und behindertengerechte Bauweise haben in einigen Landesbauordnungen - so z.B. in Hessen - Eingang gefunden.


Geschichtliche Daten im Überblick

23.05.1917Gründung des Reichsbundes
15.01.1919Frauen können Mitglied im Reichsbund werden
04.09.1924Gründung der späteren Reichsbund-Wohnungsbaugesellschaft
29.04.1933Auflösung des Reichsbundes
29.11.1946Wiedergründung des Reichsbundes
26.08.1949Wiedergründung der Wohnungsbaugesellschaft
1960 - 1979Aufbau der sechs Reichsbund-Erholungsheime
04.01.1964Verlegung der Bundesgeschäftsstelle nach Bonn
01.01.1969Aufbau der Reichsbund-Jugendarbeit
01.09.1978Inbetriebnahme des Berufsbildungswerkes Bremen
17.12.1982Eröffnung des Hotels Mondial
30.05.1983Eröffnung der Behindertenwerkstatt in Witten
seit 1990Wiederaufbau des Reichsbundes in den neuen Bundesländern
09.09.1991Inbetriebnahme des Berufsbildungswerkes Stendal
01.04.1993Errichtung eines Verbindungsbüros des Bundesvorstandes in Berlin
09.11.1995Kurzfassung des Namens in Sozialverband Reichsbund e.V.
07.10.1999Umbenennung in Sozialverband Deutschland e.V.

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